Was im Entwurf steht

Ziel

Was das für Sie bedeutet?

Bürokratieabbau beim Parallelbetrieb von zwei Anlagen auf einem Dach.

Es ist nun möglich, zwei voneinander unabhängige Solaranlagen (1 x Eigenverbrauchsanlage und 1 x Volleinspeiseanlage, bei der eine höhere Einspeisevergütung gezahlt wird) gleichzeitig auf dem Dach zu installieren. Die Entscheidung, welche Anlage die höhere Vergütung erhält, kann nun geändert werden. Die jährliche Meldung zur Volleinspeiseanlage entfällt – stattdessen muss nur noch der Netzbetreiber informiert werden. Dies bietet Anreize für die optimale Nutzung der Dachfläche. Sollte der Stromverbrauch in Zukunft steigen, kann der Anlagenbetreiber problemlos auf die größere, ursprünglich als Volleinspeiseanlage konzipierte Anlage für den Eigenverbrauch umsteigen.

Sofern Sie 2 verschiedene Anlagen mit unterschiedlichen Zwecken gleichzeitig betreiben, können Sie zwischen den Anlagen in Ihren Zwecken wechseln. Ob es überhaupt sinnvoll ist zwei verschiedene Anlagen auf einem Dach zu betreiben, bleibt zu überprüfen.

Technische Anforderungen der Direktvermarktung für Kleinanlagen absenken. Derzeit müssen alle Anlagen in der Direktvermarktung – unabhängig ihrer Größe mit entsprechender Technik ausgestattet sein, sodass der Direktvermarkter jederzeit die momentane Einspeisung abrufen und die Anlage fernsteuern kann. Deshalb sollen die zwingend technischen Anforderungen bis 25kW abgesenkt und damit auch eine Eintrittsbarriere für die Direktvermarktung geschmälert werden

Mehr Direktvermarktung und somit attraktivere Vergütung für produzierten Solarstrom zulassen und entsprechende Hürden abbauen, um PV-Ausbau zu beschleunigen

Sie können Strom zukünftig einfacher direkt vermarkten (lassen), was zu einer höheren Vergütung des nicht selbst genutzten Stromes führt. Diese Vergütung liegt oft deutlich über dem Wert, den Sie durch die Einspeisevergütung erhalten

Garten-PV vereinfachen. Eine Garten-PV Anlage wurde bisher seitens des EEG nur gefördert, wenn die Dachfläche für die Installation der Anlage nicht geeignet war. Wann ein Dach zur Installation einer PV-Anlage nicht geeignet ist, wird derzeit noch untersucht und definiert. Bis dahin wird pauschal angenommen, dass ein Dach für die Installation einer PV-Anlage nicht geeignet ist, wenn eine Anlage im Garten in Betrieb genommen wird.

Hürdenabbau und Anreizschaffung für Garten-PV

Auch ohne Prüfung, ob ihr Dach für eine PV-Anlage geeignet ist oder nicht, können Sie eine Garten PV-Anlage in Betrieb nehmen und die Einspeisevergütung erhalten.